Verkaufsziele nicht erreicht
Verkaufsziele nicht erreicht
Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Verkaufsziele nicht erreicht
Einer Arbeitnehmerin wurde gekündigt, weil sie die vom Arbeitgeber gesetzten Verkaufsziele nicht erreicht hatte. Das Bundesgericht ging nicht von einer missbräuchlichen Kündigung aus, weil das Nichterreichen der Verkaufsziele vorgängig angesprochen wurde und der Arbeitgeber sich mit einem Massnahmenplan bemühte, die Versäumnisse der Arbeitgeberin zu minimieren (E. 5.2 f.)
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