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Verkaufsziele nicht erreicht

Verkaufsziele nicht erreicht

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Verkaufsziele nicht erreicht

Einer Arbeitnehmerin wurde gekündigt, weil sie die vom Arbeitgeber gesetzten Verkaufsziele nicht erreicht hatte. Das Bundesgericht ging nicht von einer missbräuchlichen Kündigung aus, weil das Nichterreichen der Verkaufsziele vorgängig angesprochen wurde und der Arbeitgeber sich mit einem Massnahmenplan bemühte, die Versäumnisse der Arbeitgeberin zu minimieren (E. 5.2 f.)

iusNet AR-SVR 11.08.2023

 

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