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Kündigung wegen mangelhafter Leistung

Das Verfahren der Kündigung wegen mangelhafter Leistung oder unbefriedigenden Verhaltens im öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis

Fachbeitrag
Öffentliches Personalrecht
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses beim Kanton Zürich setzt einen sachlich zureichenden Grund voraus und sie darf nicht missbräuchlich nach den Bestimmungen des Obligationenrechts sein. Ein sachlicher Grund liegt u.a. bei mangelhafter Leistung oder unbefriedigendem Verhalten vor. Der Beitrag basiert auf den Rechtsgrundlagen des Personalrechts des Kantons Zürich. Die Frage der Verhältnismässigkeit einer Kündigung sowie der Einhaltung der Verfahrensgarantien und die dadurch bestehenden Herausforderungen, stellen sich in vergleichbarer Weise in allen öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen.
Bernadette Hess
iusNet AR-SVR 20.09.2023

Zwei grosse Änderungen im Anstellungsverhältnis des Kantons Zürich

Fachbeitrag
Öffentliches Personalrecht
Per 1. Oktober 2022 haben zwei zentrale Institute des Personalrechts des Kantons Zürich wesentliche Änderungen erfahren. Einerseits wurde das Verfahren der Kündigung bei mangelhafter Leistung und unbefriedigendem Verhalten verschlankt und andererseits wurden die Ansprüche auf Abfindung bei unverschuldeter Entlassung reduziert.
Bernadette Hess
iusNet AR-SVR 14.03.2023