Ungerechtfertigte fristlose Kündigung wegen obrigkeitskritischen SMS unter Arbeitskollegen
Ungerechtfertigte fristlose Kündigung wegen obrigkeitskritischen SMS unter Arbeitskollegen
Ungerechtfertigte fristlose Kündigung wegen obrigkeitskritischen SMS unter Arbeitskollegen
Die Arbeitgeberin und Beschwerdeführerin hatte den Beschwerdegegner am 1. Oktober 2006 angestellt und ihm am 22. August 2014 unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt. Sie ist in der Produktion von Treppen tätig. Während der Kündigungsfrist gab der Beschwerdegegner der Beschwerdegegnerin sein Geschäftstelefon zurück. In der Folge las sein Vorgesetzter alle auf diesem Mobiltelefon gespeicherten SMS-Nachrichten. Aufgrund des Inhalts dieser Nachrichten kündigte die Beschwerdeführerin dem Beschwerdegegner im Sinne von Art. 337 OR fristlos. Die Vorinstanz bezeichnete die fristlose Kündigung als unbegründet und sprach dem Beschwerdegegner eine Entschädigung zu. Dagegen erhebt die ehemalige Arbeitgeberin Beschwerde beim Bundesgericht.
Anlass für die fristlose Kündigung waren Nachrichten, welche der Beschwerdegegner mit seinen Teamkollegen im Juni, also mehr als zwei Monate vor Aussprechen der ordentlichen Kündigung durch die Arbeitgeberin, ausgetauscht hatte. In dieser Zeit war das Verhältnis zwischen der Unternehmensleitung und der Belegschaft angespannt. Die Belegschaft erwartete, zu einer Sitzung eingeladen zu werden.
Der Beschwerdeführer schrieb...
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