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Unangemessene Gesten, unhöfliche und sexistische Aussagen - fristlose Kündigung

Unangemessene Gesten, unhöfliche und sexistische Aussagen - fristlose Kündigung

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Unangemessene Gesten, unhöfliche und sexistische Aussagen - fristlose Kündigung

Das Bundesgericht hatte im vorliegenden Fall die fristlose Kündigung zu beurteilen, welche die Beschwerdeführerin als Arbeitgeberin in der Hotelbranche gegen einen langjährigen Mitarbeiter ausgesprochen hatte. Der Beschwerdegegner war im Unternehmen zunächst als Koch und anschliessend als Hotelsekretär tätig. Bei dieser Tätigkeit war er auch mit der Ausbildung von Lernenden betraut. Aufgrund einer Anpassung des Arbeitsvertrags durfte die Kücheninfrastruktur auch für Anlässe, wie Bankette genutzt werden. Ein Lehrling meldete einem Mitglied der Geschäftsleitung, dass der Beschwerdegegner die Kücheninfrastruktur während der Arbeitszeit für private Zwecke nutze und auch das Küchenpersonal für private Zwecke einsetze. Weiter wurde ihm zur Last gelegt, dass er gegenüber weiblichen Mitarbeiterinnen unangemessene Gesten und Bemerkungen machte. Dieser Vorwurf war auch schon in der Vergangenheit erhoben worden und der Beschwerdegegner hatte dieses Verhalten auch zugegeben. Im Anschluss an die neueren Vorwürfe leitete der Arbeitgeber eine interne Untersuchung ein. Danach wurde der Arbeitnehmer ohne Vorankündigung fristlos entlassen.

Die Vorinstanz war der Auffassung, dass die...

iusNet AR-SVR 23.11.2018

 

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