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Schwere Pflichtverletzungen im Bereich Immobilien

Schwere Pflichtverletzungen im Bereich Immobilien

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Schwere Pflichtverletzungen im Bereich Immobilien

A. handelte als Geschäftsführer der Personalvorsorgestiftung B. im Zusammenahng mit dem Immobilienprojekt X. u.a. wie folgt:

  • Projektänderung von 4'000 m2 zu 7'200 m2 ohne Genehmigung des Stiftungsrates
  • Mietzusagen über 2'000 m2 ohne Aufklärung des Stiftungsrates
  • Budgetüberschreitung bzgl. Darlehensgewährung an Mieterin im Umfang von CHF 20 Mio. ohne Sicherheiten zu verlangen

Daraufhin wurde A. fristlos gekündigt (Sachverhalt).

Das Bundesgericht überpüfte die Bewertungen der Vorinstanz (E. 3.3 und E. 3.4) und kam Schluss, dass A. mehrere Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Immobilienprojekt X. begangen hatte, die zu Recht als schwer und dazu geeignet beurteilt wurden, die wesentliche Vertrauensgrundlage des Arbeitsverhältnisses zu zuerstören oder zumindest tiefgreifend zu erschüttern (E. 3.5).

iusNet AR-SVR 20.12.2021

 

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