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Mindestlohn im GAV

Mindestlohn im GAV

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Mindestlohn im GAV

Der GAV schliesst die Anwendbarkeit des Mindestlohnes in der Lebensmittelindustrie aber aus (E. 3.1). Dieser Ausschluss wurde in den GAV genommen, weil die Gehälter in der Lebensmittelindustrie gemäss LSE üblicherweise höher sind als der im GAV festgelegte Mindestlohn (E. 3.3). Die Beschwerdeführer beriefen sich aber auch eine Passage, die statuiert, dass orts- und branchenübliche Gehälter bezahlt werden müssen. Das Bundesgericht kam zum Schluss – nach Auslegung der umstrittenen Bestimmung – dass in den ausgeschlossenen Branchen der Mindestlohn nicht gilt. Es wies die Beschwerde ab.

iusNet AR-SVR 29.10.2024

 

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