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Keine Diskriminierung einer Mutter

Keine Diskriminierung einer Mutter

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Keine Diskriminierung einer Mutter

Aufgrund von Mutterschaftsurlaub, Ferien und Krankheit erschien die Beschwerdeführerin für ca. sechs Monate nicht zur Arbeit. Sie machte eine Verletzung der Art. 322 und 322d OR sowie Art. 3 GlG geltend, weil sie den Restbetrag eines Bonus nicht erhalten hatte und eine Lohnerhöhung in diskriminierender Weise aufgeschoben worden sei.

Das Bundesgericht erachtete die Kürzung des Bonus als zulässig, da die Leistung eines Arbeitnehmers bei einer länger dauernden Abwesenheit, unabhängig vom Grund insgesamt geringer ausfällt, als wenn die Beschwerdeführerin während des ganzen Jahres voll gearbeitet hätte. Auch sah es keinen Verstoss gegen Art. 3 GlG, weil sie Anspruch auf Leistungen aus der Mutterschaftsversicherung hatte und ab der 9. Woche nach der Geburt wieder hätte arbeiten dürfen (E. 3.3.1). In Bezug auf die aufgeschobene Lohnerhöhung verwies das Bundesgericht darauf, dass der Vorgesetzte der Beschwerdeführerin noch eine Zustimmung einholen musste, weshalb nicht von einem diskriminierenden Aufschub auszugehen war (E. 3.3.3). Es wies die Beschwerde ab.

iusNet AR-SVR 01.07.2024

 

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