Impulsive Kündigung der Anwaltspraktikantin
Impulsive Kündigung der Anwaltspraktikantin
Impulsive Kündigung der Anwaltspraktikantin
A., C. und D. bilden die Partnerschaft der Anwaltskanzlei Z. B. absolvierte bei Z. ein Kurzpraktikum und bekam ein glänzendes Arbeitszeugnis. Daraufhin trat B. ihr Anwältinpraktikum bei A. an. In der Folge kam es zu verschiedenen Auseinandersetzungen zwischen B. und D., dem Managing Partner der Z. B. teilte C. mit, dass sie sich in Anwesenheit des D. nicht sicher fühle und nicht in der Lage sei, an den Arbeitsplatz zurückzukehren. B. übersandte der Z. zudem ein ärztliches Zeugnis, das ihr einen Zustand starker psychischer Belastung am Arbeitsplatz attestierte. Nach einem weiteren Streit zwischen B. und D. wurde B. eine schriftliche Abmahnung durch A. und C. übergeben. B. bestätigte den Erhalt der Abmahung, erklärte sich aber mit dem Inhalt nicht einverstanden. Die Abmahnung bemängelte insbesondere die Qualität der Arbeit. Am nächsten Tag teilte B. der Assistentin F. gegen Mittag mit, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nach Hause gehe. Am frühren Nachmittag schickte B. zudem eine SMS an A. mit demselben Inhalt. A. kündigte der B. daraufhin mittels Einschreiben fristlos. B. versandte am selben Tag per Einschreiben die ärztliche Bescheinigung ihres Gesundheitszustandes. Vier...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.