Achten Sie auf Ihre Ehemänner!
Achten Sie auf Ihre Ehemänner!
Achten Sie auf Ihre Ehemänner!
Eine Arbeitnehmerin teilte in einer WhatsApp-Gruppe, in der sich mehrere Arbeitskolleginnen befanden, ein kinderpornografisches Video mit dem Kommentar "Achten Sie auf Ihre Ehemänner!". In der Folge wurde Strafanzeige eingereicht und ein Strafverfahren eröffnet. Die arbeitgebende Person teilte mit, den Ausgang des Verfahren abzuwarten, entband aber die Arbeitnehmerin von ihren arbeitsvertraglichen Pflichten, um die Situation am Arbeitsplatz zu beruhigen. Nachdem die arbeitgebende Person eine Kopie des Strafbefehls erhalten hatte, kündigte sie der Arbeitnehmerin fristlos (Sachverhalt). Die Arbeitnehmerin wehrte sich mit dem Argument, dass sie das Video geteilt habe, ohne den Inhalt zu kennen. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass das erstens keinen Sinn mache, weil grundsätzlich niemand ein Video teile, ohne den Inhalt zu kennen. Zudem habe die Arbeitnehmerin im Strafverfahren ausgesagt, dass sie eine Debatte über Kinderpornografie habe lostreten wollen. Ausserdem habe sie dieses Argument im Berufungsverfahren vor dem Strafgericht das erste Mal vorgetragen, also in einem späten Stadium, weshalb es als Verteidigungsmanöver erscheine. Ausserdem hätte die Arbeitnehmerin nicht...
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