Verfassungsgerichtliche Kontrolle eines kantonalrechtlichen Unterhaltszulagensystems
Verfassungsgerichtliche Kontrolle eines kantonalrechtlichen Unterhaltszulagensystems
Verfassungsgerichtliche Kontrolle eines kantonalrechtlichen Unterhaltszulagensystems
A. ist seit Jahren in der Abteilung X. des Bereichs Mittelschulen und Berufsbildung beim Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt angestellt. Er ist Vater von drei Kindern. Die beiden jüngeren leben bei ihm und deren leiblicher Mutter, das älteste Kind bei dessen leiblicher Mutter und früherer Ehefrau von A. Für die beiden jüngeren Kinder bezieht A. die monatlichen Kinderzulagen in der Höhe von je Fr. 200.-, für sein ältestes Kind bis September 2017 deren damals im Kanton Bern erwerbstätiger Stiefvater eine Ausbildungszulage von Fr. 290.-. Zudem erhält A. von seinem Arbeitgeber eine kantonalrechtliche Unterhaltszulage für seine drei Kinder. Mit Verfügung vom 16. Mai 2017 wurde A. mitgeteilt, dass die von dessen Stiefvater bezogene Ausbildungszulage für sein ältestes Kind in der Höhe von Fr. 290.- in dem Masse an seine Unterhaltszulagen angerechnet werde, als diese den Betrag von Fr. 250.-, den er selbst als Erstberechtigter erhalten würde, übersteige. Entsprechend wurde ihm von der Unterhaltszulage von Fr. 538.- die Differenz von Fr. 40.- abgezogen und der Betrag von Fr. 498.- ausbezahlt. Diese Verfügung erwuchs in Rechtskraft. Mit Verfügung vom 24. Mai 2018 setzte die...
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