Verfügung nicht erkannt - beanstandetes Arbeitszeugnis wird rechtskräftig
Verfügung nicht erkannt - beanstandetes Arbeitszeugnis wird rechtskräftig
Verfügung nicht erkannt - beanstandetes Arbeitszeugnis wird rechtskräftig
A. war ab 1. August 2015 als Lehrerin an der Oberstufe der Gemeinde Ilanz angestellt. Ab Ende Januar bis Ende Juni 2018 war sie wegen Krankheit vollständig arbeitsunfähig gewesen. Das Arbeitsverhältnis hatte sie auf den 31. Juli 2018 aufgelöst, um am 1. August 2018 eine neue Stelle als Schulleiterin in der Gemeinde U. antreten zu können. Am 31. Juli 2018 stellte die Schule Ilanz ein Arbeitszeugnis aus, in dem sie unter anderem auch die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit bis zum Schluss des Schuljahres (30. Juni 2018) festhielt. Mit Schreiben vom 5. September 2018 liess A. darum ersuchen, den Hinweis auf die Erkrankung aus dem Arbeitszeugnis zu streichen. Darauf entgegnete die ebenfalls durch einen Rechtsanwalt vertretene Schule am 21. September 2018, diesem Begehren werde nicht entsprochen. Am 18. Oktober 2018 liess A. die Arbeitgeberin auffordern, eine anfechtbare Verfügung zu erlassen. Der Anwalt der Schule erwiderte am 29. Oktober 2018, auch die Gemeinde Ilanz/Glion zu vertreten. In der Sache hielt er fest, es brauche keine Verfügung, um das Arbeitszeugnis anfechten zu können. A. liess Klage und Rechtsverweigerungsbeschwerde beim Kantonsgericht einreichen. Auf die Klage...
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