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Systematisches sexuelles Belästigen rechtfertigt Entlassung auch nach zwanzig (ansonsten) tadellosen Dienstjahren

Systematisches sexuelles Belästigen rechtfertigt Entlassung auch nach zwanzig (ansonsten) tadellosen Dienstjahren

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Systematisches sexuelles Belästigen rechtfertigt Entlassung auch nach zwanzig (ansonsten) tadellosen Dienstjahren

Ein Arbeitnehmer, der seit mehr als 20 Jahren eine leitende Funktion in einer Dienststelle innehatte, verhielt sich gegenüber mehreren Frauen (Annäherungsversuche, Anspielungen mit sexueller, persönlicher oder mutterschaftsbezogener Konnotation) unangemessen, wobei alle in einem Unterordnungsverhältnis zu ihm standen (Sachverhalt).

Ein solches Verhalten, das von einem Vorgesetzten ausgeht, ist geeignet, unzulässigen Druck auf die Personen auszuüben, die davon betroffen sind. Da sich die Handlungen gegen mehrere seiner Untergebenen richteten und eine von ihnen zweimal über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren, waren sie ein systematisches und wiederholtes Verhalten, das geeignet war, ernsthafte Zweifel an seiner Fähigkeit aufkommen zu lassen, seine Funktion, die Vertrauen und Integrität erfordert, voll und ganz auszuüben. Diese Verfehlungen scheinen in einem Arbeitsverhältnis, insbesondere in der Funktion des Arbeitnehmers, kaum entschuldbar zu sein, selbst wenn man berücksichtigt, dass seine Karriere ansonsten untadelig gewesen war. Was das Verhalten gegenüber anderen Frauen und einer Kandidatin betrifft, die vom kantonalen Gericht ebenfalls als Fehlverhalten...

iusNet AR-SVR 05.05.2022

 

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