Sexuelle Belästigung berechtigt zur fristlosen Kündigung eines langjährigen, vorher tadellosen Bediensteten
Sexuelle Belästigung berechtigt zur fristlosen Kündigung eines langjährigen, vorher tadellosen Bediensteten
Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Sexuelle Belästigung berechtigt zur fristlosen Kündigung eines langjährigen, vorher tadellosen Bediensteten
B. meldete der SBB, A. hätte sie sexuell belästigt, und schilderte drei Vorfälle: A. habe ihr die Maske runtergezogen und versucht, sie auf den Mund zu küssen, A. habe ihr aufs Gesäss geschlagen und sie später an der Gürtelschnalle festgehalten. In der anschliessenden Befragung bestätigte B. die Vorfälle. Gleichentags bestätigte ein weiterer SBB-Mitarbeiter den Schlag auf das Gesäss sowie das Festhalten am Hosenbund. A. wurde daraufhin freigestellt und konnte sich zu den Vorwürfen äussern. Die SBB kündigte A. in der Folge fristlos (Sachverhalt).
A. beschwerte sich wegen einer Verletzung seines rechtlichen Gehörs (E. 3.1):
- Die Vorinstanz habe es unterlassen, ihn darauf hinzuweisen, selber Beweise zu seiner eigenen Entlastung vorzulegen.
- Ebenso sei er nicht darauf hingewiesen worden, dass er zumindest schriftlich Ergänzungsfragen an die Beschuldigerin und an die Auskunftsperson stellen können.
- Er sei auch nicht auf sein Aussageverweigerungsrecht und auf die Selbstbelastungsfreiheit hingewiesen worden.
- Die effektive Gehörsfrist habe damit zwei Arbeitstage betragen.
- Eine Begründung für die Anonymisierung der Identität der ...
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