Reorganisation als sachlicher Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Reorganisation als sachlicher Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Reorganisation als sachlicher Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich mit der – hier hauptsächlich interessierenden – Frage der Rechtmässigkeit der Kündigung eines SBB-Mitarbeiters zu befassen, dessen Stelle im Rahmen der Reorganisation aufgehoben worden war. Die Arbeitgeberin löste das Arbeitsverhältnis aus schwerwiegenden betrieblichen und wirtschaftlichen Gründen auf. Zudem hätten die in der Präventionszeit getätigten Suchbemühungen nicht zu einer anderen zumutbaren Stelle für den Mitarbeiter geführt. Der Beschwerdeführer behauptete hingegen, dass bei der Stellenaufhebung bzw. der Kündigung die Trennung von einem gesundheitlich vorbelasteten Mitarbeiter im Vordergrund gestanden sei (E. 8).
Das Bundesverwaltungsgericht stellte zunächst fest, dass die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses gemäss Ziff. 174 Abs. 1 GAV und Art. 10 Abs. 3 BPG einen sachlich hinreichenden Grund voraussetzt. Nach dem in diesen Bestimmungen enthaltenen – nicht abschliessenden – Katalog darf ein solches Arbeitsverhältnis u.a. wegen schwerwiegenden wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen gekündigt werden, sofern der Arbeitgeber der angestellten Person keine zumutbare andere Arbeit anbieten kann. Solche...
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