Das Bundesverwaltungsgericht befasste sich vorliegend u.a. mit der Frage, wann ein hinreichend sachlicher Grund für die Kündigung gegeben ist, wenn eine Stelle im Rahmen der Reorganisation aufgehoben wurde. Konkret prüfte das Gericht, ob die Kündigung aufgrund einer Umstrukturierung sachlich gerechtfertigt ist.