Fristlose Kündigung wegen verspäteter Meldung einer Gefahrensituation
Fristlose Kündigung wegen verspäteter Meldung einer Gefahrensituation
Fristlose Kündigung wegen verspäteter Meldung einer Gefahrensituation
Der Beschwerdegegner war zunächst befristet und ab Februar 2012 unbefristet bei der Ecole polytechnique fédérale de Lausanne (EPFL, Arbeitgeberin, Beschwerdeführerin) als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt. Im Februar 2015 wurde er zum Systemspezialisten in der bei der Vizepräsidentin der Informatiksysteme (VPSI) der EPFL angegliederten Abteilung eingesetzt und kurz darauf zum Teamchef der Abteilung befördert. Am 25. November 2016 erhielt der Arbeitnehmer eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung wegen seines Verhaltens sowohl gegenüber seiner Vorgesetzten als auch gegenüber seinen Kollegen.
Am 29. November 2016 wurde der Beschwerdegegner darüber informiert, dass einer seiner Mitarbeiter eine Faustfeuerwaffe im Büro hatte. 40 Minuten nach dieser Information trat der Beschwerdegegner mit dem Mitarbeiter ins Gespräch und schickte ihn nach Hause. Am Abend desselben Tages informierte er eine Mediatorin schriftlich über diese Ereignisse. Am 30. November 2016 war der Mitarbeiter wieder im Besitz einer Schusswaffe. Er wurde durch den alarmierten Sicherheitsdienst am Betreten des Campus gehindert. Der Beschwerdegegner informierte um 11 Uhr seinen Vorgesetzten und zwei...
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