Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die Auflösungsvereinbarung
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die Auflösungsvereinbarung
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die Auflösungsvereinbarung
Das Bundesgericht hält fest, dass die Möglichkeit der jederzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen im kantonalen Personalgesetz vorgesehen ist. Die Arbeitnehmerin habe eine ausreichende Überlegungsfrist von fünf Tagen vor Abschluss der Vereinbarung erhalten und es sei nicht erwiesen, dass unzulässiger Druck beim Abschluss ausgeübt worden sei. Vielmehr habe man ihr eine echte Wahlmöglichkeit gelassen. Insgesamt sei weder Willensmangel noch Übervorteilung ersichtlich. Aufgrund gegenseitiger Zugeständnisse handelt es sich bei der Aufhebungsvereinbarung um einen echten Vergleich ohne offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.
Hierbei darf sie nicht nur dem Arbeitgeber Vorteile bringen, sondern bedarf vielmehr einer Rechtfertigung durch die Interessen des Arbeitnehmers. Folglich sei zu prüfen, ob die beiderseitigen Ansprüche, auf die verzichtet wird, von ungefähr gleichem Wert sind. Bei vorliegender Sachlage lag ein Entgegenkommen des Arbeitgebers in finanzieller Hinsicht vor, da dieser der Arbeitnehmerin eine Lohnfortzahlung bis Ende Dezember bei gleichzeitiger Freistellung von der Arbeitsverpflichtung...
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