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Auch Richter haben das Recht auf ein unabhängiges Gericht

Auch Richter haben das Recht auf ein unabhängiges Gericht

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Auch Richter haben das Recht auf ein unabhängiges Gericht

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass der Instanzenzug, den das Zürcher Recht vorsieht, unvollkommen ist: Es fehle im vorliegenden Fall die Weiterzugsmöglichkeit an eine unabhängige gerichtliche Instanz im Sinne von Art. 29a und Art. 30 Abs. 1 BV (E. 2.4). Es trat auf die Beschwerde nicht ein und überwies die Angelegenheit ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich.

iusNet AR-SVR 01.11.2024

 

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