Auch Richter haben das Recht auf ein unabhängiges Gericht
Auch Richter haben das Recht auf ein unabhängiges Gericht
Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Auch Richter haben das Recht auf ein unabhängiges Gericht
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass der Instanzenzug, den das Zürcher Recht vorsieht, unvollkommen ist: Es fehle im vorliegenden Fall die Weiterzugsmöglichkeit an eine unabhängige gerichtliche Instanz im Sinne von Art. 29a und Art. 30 Abs. 1 BV (E. 2.4). Es trat auf die Beschwerde nicht ein und überwies die Angelegenheit ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich.
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