Das Bundesgericht hat einen wegweisenden Entscheid (1C_595/2023 vom 26. März 2024) in Bezug auf Kündigungen während einer arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit (nachfolgend «AAUF») erlassen. Ist ein Arbeitnehmer aufgrund eines Konfliktes am Arbeitsplatz arbeitsunfähig, kann der Kündigungsschutz entfallen. Dies wurde bereits seit geraumer Zeit in der Deutschschweiz von den kantonalen Gerichten so gehandhabt und die Sperrfristen bei einer AAUF nicht beachtet; in der Westschweiz herrscht eine andere Praxis. Nun hat das Bundesgericht sich zu dieser Frage geäussert und Klarheit geschaffen.