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Coronavirus: Änderungen und Referendum COVID-19-Gesetz

Coronavirus: Änderungen und Referendum COVID-19-Gesetz

Législation
Arbeitslosenversicherung

Coronavirus: Änderungen und Referendum COVID-19-Gesetz

Revision Covid-19-Gesetz 

Nach einer langen Debatte hat das Parlament in der Frühjahressession das Covid-19-Gesetz zum zweiten mal angepasst und somit auf die laufenden Entwicklungen der Coronapandemie reagiert. Im arbeits-und sozialversicherungsrechtlichen Kontext ändert sich somit folgendes: 

  • Das Härtefallprogramm wurde von 2.5 Milliarden auf 10 Milliarden CHF aufgestockt. Die Frist für Unterstützung von Neugründungen wurde zudem von März auf Oktober 2020 verschoben, somit werden auch spätere Neugründungen berücksichtigt. 
  • Grössere Betriebe erhalten neu À-fonds-perdu-Beiträge im Umfang von max. 10 statt 5 Millionen CHF. Solche Unternehmen müssen Papiere einreichen, die belegen, dass sie mind. 40% des Betrags als Eigenleistung beisteuern. Wer das Maximum von 10 Mio. CHF erhalten will, muss belegen, dass er noch 2 Mio. CHF Eigenkapital einbringen kann. Die unterstützen Unternehmen sind verpflichtet, im Falle eines Gewinnes die Summe zurückzuerstatten und währen drei Jahren auf eine Gewinnausschüttung zu verzichten. 
  • Der Erwerbsersatz für Selbständige wird ausgeweitet. Das Umsatzminus wird auf mind.
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iusNet AR-SVR 26.03.2021

 

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