Am 10. Juni 2022 wurde das Eidgenössiche Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) vom Bundesrat beauftragt, die Vernehmlassung zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zu eröffnen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am Mittwoch, 21. September 2022.