8C_299/2018 vom 29. November 2018 (zur Publikation vorgesehen)
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hat sich das Bundesgericht mit der Frage befasst, ob für die Entstehung des Anspruchs auf Hilflosenentschädigung neben der einjährigen Wartezeit auch die Variante 1 von aArt. 29 Abs. 1 IVG («bleibend erwerbsunfähig») analog massgeblich sei.