Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 29. März 2021 im Auftrag des Bundesrates das Vernehmlassungsverfahren zu Änderungen in den Verordnungen 1 und 2 zum Arbeitsgesetz eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 15. Juli 2021.