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Rechtsgleichheit

Lehrpersonen in Basel-Stadt werden nicht rechtsungleich entlöhnt

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

8C_302/2022 und 8C_303/2022

Es ist rechtlich in Ordnung, wenn Sportlehrpersonen im Kanton Basel-Stadt tiefer eingereiht werden als ihre Kolleginnen und Kollegen an Gymnasien und Berufsfachschulen sowie Allgemeinen Gewerbeschulen.
iusNet AR-SVR 05.04.2023

Neue Lohneinreihung der Kindergartenlehrkräfte in ZH nicht zu beanstanden (8C_696/2016)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
In seiner Medienmitteilung vom 19. September 2017 weist das Bundesgericht auf den Entscheid hin, wonach die im Rahmen der Volksschulreform 2008 eingeführte Lohneinreihung von Kindergartenlehrkräften nicht zu beanstanden ist. Es weist damit die Beschwerde von Berufsverbänden und Einzelpersonen gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts ZH wegen Verletzung des Gleichheitsgebots ab.
iusNet AR-SVR 25.09.2017

Lohneinreihung – die Details zählen (HC/2017/610)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Zur Beurteilung einer Lohneinreihung sind gestützt auf das kantonale Personalrecht nicht nur das Pflichtenheft nach Stellenbeschreibung, sondern auch die konkret übertragenen Aufgaben massgebend. Im Lichte von Art. 8 Abs. 1 BV ist ein Vergleich mit anderen Mitarbeitenden, aber auch eine Gesamtbetrachtung des Lohnsystems nötig.
iusNet AR-SVR 25.09.2017