Tödlicher Unfall auf der Baustelle (6B_618/2016) Rechtsprechung Arbeitsschutzrecht Arbeitsgerichtsbarkeit 6B_618/2016 Bundesgericht Tödlicher Unfall auf der Baustelle (6B_618/2016) Art. 418 Abs. 3 StPO sieht einzig eine solidarische Haftung vor. Es lässt sich deshalb keine Übernahme der Verfahrenskosten durch die Arbeitgeberin bei unklarer Täterschaft durch Arbeitnehmer daraus ableiten. iusNet AR-SVR 17.12.2017 Weiterlesen über Tödlicher Unfall auf der Baustelle (6B_618/2016)