Das Bundesgericht äussert sich zum Verhältnis zwischen Indikatorenkatalog (BGE 141 V 281) und fachmedizinischen Begutachtungsleitlinien: Die neuen Leitlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) können die Indikatoren für eine strukturierte Beurteilung des Beweisthemas nicht überholen.