IV-Rente unter Vorbehalt: "Rentenrevision" ohne Sachverhaltsänderung (9C_383/2017)
Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, ob eine IV-Rente ausnahmsweise auch ohne Sachverhaltsänderung (Art. 17 ATSG) und ohne die Hürde zweifelloser Unrichtigkeit (Art. 53 Abs. 2 ATSG) angepasst oder aufgehoben werden kann.
Überwachung von Arbeitnehmenden und Versicherten - transparente Regeln statt Ad-hoc-Observationen
Der Kommentar beleuchtet aufgrund aktueller Rechtsprechungsentwicklungen im Arbeits- und Versicherungsrecht das Verhältnis von Transparenz und Interessenabwägung bei Überwachungen am Arbeitsplatz und bei Observationen im Versicherungsbereich.