Coronavirus: Abfederung der wirtschaftlichen Folgen
Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus sind am 25. März vom Bundesrat weitere Massnahmen beschlossen worden. Der Bundesrat hat dazu zwei Verordnungen erlassen, die sogenannte COVID-19-Verordnung Stellenmeldepflicht sowie die COVID-19-Verordnung Berufliche Vorsorge.
Arbeitslosenentschädigung und Altersleistungen der beruflichen Vorsorge für vorzeitig pensionierte Personen (Urteil 8C_465/2017, zur Publikation bestimmt)
Der gleichzeitige Bezug von Arbeitslosenentschädigung und Altersleistungen der beruflichen Vorsorge ist möglich bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder wenn eine zwingende statutarische Regelungen der beruflichen Vorsorge vorliegt (objektive Gründe). Im vorliegenden Entscheid führte auch der (gewünschte) Rücktritt aus dem Arbeitsmarkt nach Ablauf einer befristeten Stelle zum (teilweisen) Anspruch, da die Rente während einer gewissen Zeit auf 50% beschränkt war und dadurch ein nachvollziehbares Interesse an einer weiteren Berufstätigkeit vorlag.