IV-Gutachten: Qualitätssicherung durch Transparenz
Die BGer-Urteile 1C_461/2017 und 1C_467/2017 vom 27. Juni 2018 enthalten eine vorsichtig formulierte Empfehlung an die kantonalen IV-Stellen, Statistiken über die von Gutachtern attestierten Arbeitsunfähigkeiten zu führen. Philipp Egli nimmt diese Empfehlung in seiner Kommentierung auf und weist auf die Notwendigkeit einer Qualitätssicherung durch Transparenz hin.
Die Vorlage zur Weiterentwicklung der Invalidenversicherung sieht eine Anpassung von Art. 44 ATSG vor. Der Vorschlag des Bundesrates vermag jedoch in mehrfacher Hinsicht nicht zu überzeugen. So soll namentlich das Unabhängigkeitserfordernis für medizinische Sachverständige gestrichen werden. Auf diese und andere Mängel geht der Kommentar ein.
Überwachung von Arbeitnehmenden und Versicherten - transparente Regeln statt Ad-hoc-Observationen
Der Kommentar beleuchtet aufgrund aktueller Rechtsprechungsentwicklungen im Arbeits- und Versicherungsrecht das Verhältnis von Transparenz und Interessenabwägung bei Überwachungen am Arbeitsplatz und bei Observationen im Versicherungsbereich.