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Öffentliches Personalrecht
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Organisatorische Massnahme oder Verfügung?
Die Versetzung des Beschwerdeführers änderte die Anstellungsbedingungen nicht, war auch keine Sanktion und erforderlich, um den reibungslosen Betrieb der Gefängnisse zu gewährleisten. Dementsprechend handelte es sich bei der Versetzung um eine organisatorische Massnahme und keine anfechtbare Verfügung, weshalb die Vorinstanz zu Recht nicht auf seine Beschwerde eingetreten war.
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Keine Persönlichkeitsverletzung eines Abteilungsleiters im Kanton Schwyz
Der Beschwerdeführer vermochte nicht aufzuzeigen, inwiefern die Vorinstanz kantonales Recht willkürlich angewandt oder sonstwie Bundesrecht verletzt haben soll, indem sie die Nichtigkeit der Kündigung verneinte.
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Lehrpersonen in Basel-Stadt werden nicht rechtsungleich entlöhnt
Es ist rechtlich in Ordnung, wenn Sportlehrpersonen im Kanton Basel-Stadt tiefer eingereiht werden als ihre Kolleginnen und Kollegen an Gymnasien und Berufsfachschulen sowie Allgemeinen Gewerbeschulen.
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Öffentlich Bediensteter macht 1'507.18 Überstunden geltend, und erhält Recht
Art. 321c OR kam als ergänzendes kommunales Recht zur Anwendung. Aufgrund des angeordneten Rotationsdienstes ausserhalb der regulären Arbeitszeit, handelte es sich um Überstunden. Weil diese wenn möglich durch Freizeit zu kompensieren waren, konnte man vom Beschwerdegegner nicht verlangen, allmonatlich die Anzahl Überstunden zu melden, da er sie allenfalls noch kompensiert hätte. Die Hochrechung der Überstunden anhand einer typischen Einsatzdauer war nicht willkürlich. Die Argumentation, dass erst am Ende des Arbeitsverhältnisses Klarheit über die Anzahl Überstunden bestehe, was die Fälligkeit und somit die Verjährungsfrist auslöse, war ebenfalls nicht willkürlich.
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Kündigung wegen verweigerter Covid-19-Impfung: Beschwerden von vier Berufsmilitärs abgewiesen
Das Bundesgericht weist die Beschwerden von vier ehemaligen Berufsmilitärs des Kommandos Spezialkräfte der Schweizer Armee ab, deren Arbeitsverträge 2021 gekündigt wurden, weil sie die Covid-19-Impfung verweigert hatten. Angesichts der Notwendigkeit, die Betroffenen sofort im Ausland einsetzen zu können, war die angeordnete Impfpflicht verhältnismässig. Die Entlassungen beruhten damit auf sachlich hinreichenden Gründen.
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Liegt "Konversion" der Kündigung in eine Entlassung altershalber vor?
Weil es sich um einen vorsorgerechtlichen Anspruch handelte, den der Beschwerdeführer geltend machen wollte, durfte das Bundesgericht im personalrechtlichen Verfahren offen lassen, ob die Vorinstanz die Rechtsgrundlagen bundesrechtskonform herangezogen hatte.
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Zwei grosse Änderungen im Anstellungsverhältnis des Kantons Zürich
Per 1. Oktober 2022 haben zwei zentrale Institute des Personalrechts des Kantons Zürich wesentliche Änderungen erfahren. Einerseits wurde das Verfahren der Kündigung bei mangelhafter Leistung und unbefriedigendem Verhalten verschlankt und andererseits wurden die Ansprüche auf Abfindung bei unverschuldeter Entlassung reduziert.
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Besoldung der Genfer Sportlehrpersonen umstritten
Weil sich die Vorinstanz mit einer Rüge betreffend die Rechtsgleichheit nicht auseinandergesetzt hatte, schickte das Bundesgericht zur erneuten Prüfung an die kantonale Behörde zurück.
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Kündigung während Probezeit rechtens
Die Beendigung des Dienstverhältnisses während der Probezeit bedarf keines besonderen Grundes, weshalb sie vorliegend rechtens war.
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Rechtsgrundlage sah keinen Anspruch auf Beizug externer Person vor
Weil die OHarc/MobV FR unter vorliegenden Umständen keinen Anspruch vorsah, an eine externe Person zu gelangen, hätte A. das Angebot zum Gespräch mit der Leiterin der Personalabteilung annehmen müssen.
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