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Beweis von Überstunden im Geltungsbereich des L-GAV

Rechtsprechung
Kollektives Arbeitsrecht

Beweis von Überstunden im Geltungsbereich des L-GAV

Der Beschwerdeführer (Arbeitnehmer) forderte eine Entschädigung in Zusammenhang mit Überstunden, Ruhetagen und Feiertagen in der Höhe von insgesamt CHF 21’852.50. Nachdem das erstinstanzliche Gericht und die Vorinstanz die Klage abgewiesen hatten, soweit darauf einzutreten war, gelangte der Arbeitnehmer mit Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht. Er machte unter anderem geltend, die Vorinstanz habe durch ihre Auslegung von Art. 21 Abs. 4 des anwendbaren Landes-Gesamtarbeitsvertrags des Gastgewerbes gegen Bundesrecht verstossen, indem sie die nach Ansicht des Beschwerdeführers in dieser Bestimmung verankerte Umkehr der Beweislast zugunsten des Arbeitnehmers unberücksichtigt gelassen habe.
iusnet AR-SVR 25.02.2025

Geltung von Mindestlöhnen gemäss GAV Personalverleih in der Nahrungsmittelindustrie

Rechtsprechung
Kollektives Arbeitsrecht

Geltung von Mindestlöhnen gemäss GAV Personalverleih in der Nahrungsmittelindustrie

Strittig war im vorliegenden Fall vor Bundesgericht die Forderung eines Arbeitnehmers, der in den Jahren 2019 bis 2021 von seinem Arbeitgeber im Rahmen eines Personalverleihs an einen Dritten verliehen wurde. Die Forderung belief sich auf die Differenz zwischen dem Lohn, den der Arbeitnehmer im Rahmen des besagten Auftrags für den Dritten erhalten hatte, und dem Mindestlohn, den der damals geltende GAV für den Personalverleih (GAV Personalverleih) nach Ansicht des Arbeitnehmers vorgeschrieben hätte.
iusnet AR-SVR 25.02.2025

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