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Ausbildungsvertrag und Ernennnung zum Polizeibeamten sind zwei verschiedene Paar Schuhe

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Ausbildungsvertrag und Ernennnung zum Polizeibeamten sind zwei verschiedene Paar Schuhe

Das Polizeigesetz im Kanton Genf wurde dahingehend geändert, dass die Deckung der Krankenversicherung durch den Arbeitgeber aufgehoben und mit einem monatlichen Zuschlag zum Lohn ersetzt wurde für Polizeibeamte, die zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.
iusNet AR-SVR 01.10.2024

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