Nicht selten weigern sich Arbeitgebende, Arbeitnehmenden (umfassende) Einsicht in das Personaldossier zu gewähren. Die Gründe können vielfältig sein. Die Arbeitnehmenden müssen den Prozessweg beschreiten, der bekanntlich viele Risiken birgt. Rechtsanwältin MLaw Melda Semi beleuchtet verschiedene Aspekte rund um den Auskunfts- und Herausgabeanspruch nach Art. 8 DSG. Die Regeln des neuen Datenschutzgesetzes, das am 1. September 2023 in Kraft treten wird, beziehe sie in ihre Überlegungen mit ein.