Gesundheitsschutz und unverschuldete Kündigung (8C_638/2016)
Im öffentlichen Personalrecht ist eine Kündigung zulässig, sofern die dazu führenden Gründe nach Treu und Glauben eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses ausschliessen, und zwar auch bei fehlendem Verschulden des Angestellten.
Einsicht ins Personaldossier und Staatsgeheimnisse (Yonchev vs. Bulgaria (12504/09))
Informationen zur psychischen und physischen Gesundheit eines Bewerbers im Personaldossier fallen unter den Begriff des Privatlebens im Sinne von Art. 8 EMRK.
Auch nach 15 Jahren Anstellung können abschätzige Bemerkungen über einen Vorgesetzten in einem auf Onlineportalen geposteten Film ein genügender Anlass für eine fristlose Kündigung sein.
Sonderurlaub für Lebenszeitbeamte gilt auch für „Beamte auf Zeit“ (C-158/16)
Ein befristet beschäftigter Beamter, der in ein parlamentarisches Amt gewählt wurde, hat zur Ausübung seines politischen Mandats Anspruch auf denselben Sonderurlaub, wie ein Lebenszeitbeamter.
Verhinderung von Mobbing und Übergriffen als Arbeitgeberpflicht (8C_41/2017)
Der Bericht der Gruppe zu Prävention von Mobbing und Belästigung ist als Beweismittel bei der Beurteilung einer fristlosen Kündigung gegen eine Vorgesetzte zu beachten.