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Zufallsprinzip

Zur Tragweite von Art. 72bis IVV (Gutachtensvergabe nach dem Zufallsprinzip) im Hinblick auf Verlaufsgutachten

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass ein Verlaufsgutachten bei der Begutachtungsstelle des Erstgutachtens eingeholt werden kann, falls die Auftragsvergabe für letzteres nach dem Zufallsprinzip gemäss Art. 72bis IVV erfolgt sei.
iusNet AR-SVR 08.12.2020