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Zivildienst

Zivildienstverschiebung bei selbstständiger Erwerbstätigkeit

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Eine selbstständig erwerbende zivildienstpflichtige Person muss im Gesuch für die Dienstverschiebung substantiiert darlegen, dass der bevorstehende Einsatz zum Verlust des Arbeitsplatzes führen kann und damit eine unzumutbare und schwere Härte darstellen würde, da sie anderenfalls ihren Betrieb aufgeben müsste. Nur eine eigentliche Notsituation stellt eine ausserordentliche Härte im Sinne der Zivilschutzverordnung dar. Zivildienstliche Abwesenheiten, wie die jährliche Einsatzpflicht, sind frühzeitig absehbar, weshalb ihnen rechtzeitig mit Planungsmassnahmen zu begegnen ist.
usNet AR-SVR 19.10.2018