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Wohnsitzpflicht

Pflicht zur Wohnsitznahme und Beibehaltung des Wohnsitzes im Kanton

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Auch wenn sich die Rechtsprechung zur Wohnsitzpflicht in den vergangenen Jahren geändert hat, ist es immer zulässig, für hoheitlich tätige Bedienstete eine Wohnsitzpflicht vorzusehen. Überwiegende objektive oder subjektive Gründe bleiben vorbehalten. Wenn die Wohnsitzpflicht in der Stellenausschreibung erwähnt ist und auch während der Bewerbungsgespräche thematisiert wurde, kann sich der Beschwerdeführer nicht darauf berufen, dass sie im öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag nicht erwähnt ist.
iusNet AR-SVR 28.07.2019