Das Bundesgericht äusserte sich im vorliegenden Fall zur Frage, ob bei einem Entzug von Fahrlehrerbewilligung für die Dauer von 24 Monaten die Voraussetzungen von Art. 36 BV gewahrt sind, welche bei der Einschränkung des im Rahmen der Wirtschaftsfreiheit nach Art. 27 BV garantierten Rechts auf die freie wirtschaftliche Entfaltung zum Tragen kommen.