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Wirtschaftsfreiheit

Einschränkung der Wirtschaftsfreit durch den – vorübergehenden – Entzug von Fahrlehrerbewilligung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Nach einem Hinweis auf das in Art. 27 BV gewährleistete Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit geht das Bundesgericht vorliegend auf die allgemeinen Voraussetzungen von Art. 36 BV ein. Konkret prüft es, ob die Einschränkung der wirtschaftlichen Entfaltung durch den Entzug der Fahrlehrerbewilligung für die Dauer von 24 Monaten auf der gesetzlichen Grundlage beruht, durch öffentliches Interesse gerechtfertigt ist und das Prinzip der Verhältnismässigkeit wahrt.
iusNet AR-SVR 20.12.2018