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weiterführende Ausbildung

Über den Versicherungsschutz während einer weiterführenden Ausbildung

Kommentierung
Unfallversicherung

Besprechung des BGer Urteils 8C_208/2021 vom 22. November 2021

Viele Arbeitnehmende müssen sich im Verlauf ihres Erwerbslebens weiterbilden. Die Schule endet oft nicht mit der Primärausbildung. Wenn die Arbeitnehmenden aufgrund der weiterführenden Ausbildung eine minder- oder sogar unbezahlte Arbeitsstelle antreten, reduziert sich dementsprechend der versicherte Verdienst. Obwohl diese Lücke mit Art. 78 Abs. 4 KUVG (heute Art. 24 Abs. 3 UVV) geschlossen werden sollte, schränkte das Bundesgericht dessen Anwendung auf die Primärausbildung ein. Das lässt sich vor den Motiven der historischen Gesetzgebung und haftpflichrechtlichen Grundsätzen nicht rechtfertigen.
Alain Blum
iusNet AR-SVR 22.03.2022