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Versicherungsobligatorium

Zum BVG-Versicherungsobligatorium bei Haupterwerbstätigkeit im Ausland

Rechtsprechung
Berufliche Vorsorge

9C_659/2018 (zur Publikation vorgesehen)

Nach Art. 1j Abs. 1 lit. c BVV 2 sind insbesondere Arbeitnehmer nicht der obligatorischen Versicherung nach BVG unterstellt, die nebenberuflich tätig und bereits für eine hauptberufliche Erwerbstätigkeit obligatorisch versichert sind. In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hat das Bundesgericht entschieden, dass nach Art. 1j Abs. 1 lit. c BVV2 nebenberuflich tätige Arbeitnehmer der obligatorischen Versicherung unterstellt sind, auch wenn sie durch ihre Hauptberufstätigkeit bei einer ausländischen Vorsorgeeinrichtung abgesichert sind.
iusnet AR-SVR 26.04.2019