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Versicherungsmissbrauch

Parlament stimmt Änderung des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG) in Schlussabstimmung zu

Gesetzgebung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (18.029)

Die seit Längerem angestrebten Gesetzesänderungen sollen schärfere Massnahmen gegen Versicherungsmissbrauch ermöglichen und Optimierungen im System herbeiführen. Das Parlament hat dem Vorschlag in der Schlussabstimmung am letzten Tag der Sommersession zugestimmt.
iusNet AR-SVR 02.07.2019