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Verletzung von Herausgabepflicht

Fristlose Kündigung wegen Verletzung von Herausgabepflichten nach Art. 321b OR

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht bejahte im vorliegenden Fall die Rechtmässigkeit der fristlosen Kündigung eines als technischer Leiter angestellten Arbeitnehmers nach Art. 337 OR. Die trotz mehrmaliger Aufforderung – teilweise unter Androhung der fristlosen Kündigung – unterlassene Herausgabe von Ausmassunterlagen, welche die Arbeitgeberin für die Rechnungstellung an ihre Kunden benötigte, stellt eine Verletzung von Art. 321b OR dar. Der Arbeitgeberin darf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden.
iusNet AR-SVR 10.04.2019