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Verletzung von Herausgabepflicht

Fristlose Kündigung wegen Verletzung von Herausgabepflichten nach Art. 321b OR

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht befasste sich im vorliegenden Fall mit der Rechtmässigkeit der fristlosen Kündigung gemäss Art. 337 OR und äusserte sich u.a. dazu, inwieweit die Verletzung der in Art. 321b Abs. 2 OR festgehaltenen Herausgabepflicht die Arbeitgeberin zur fristlosen Auflösung des Arbeitsverhältnisses berechtigen kann.
iusNet AR-SVR 10.04.2019