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verkürzte Sperrfrist bei Krankheit

Auflösung eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses (A-1399/2017)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Die Leistung eines Arbeitnehmers war mehrfach als klar ungenügend qualifiziert worden. Es kam zu einer Kündigung wegen Mängeln in der Leistung, welche das Bundesverwaltungsgericht als sachlich hinreichend begründet beurteilte. Eine vorgängige Mahnung war nicht erforderlich, weil keine Besserung in der Leistung des Arbeitnehmers zu erwarten war. Der Arbeitnehmer war zum Kündigungszeitpunkt wegen Krankheit arbeitsunfähig; da ihm der Kündigungsgrund aber schon vorher mitgeteilt worden war, kam eine kürzere Sperrfrist bei der Kündigung zur Anwendung.
iusNet AR-SVR 09.07.2018.