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Vergleichsberufe

Diskriminierende Lohneinstufung zu den Vergleichsberufen?

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesgericht hiess die Beschwerde eines bei einer Regionalstelle bzw. im Ambulatorium der Psychiatrischen Universitätsklinik angestellten Psychologen gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich wegen diskriminierender Entlöhnung i.S.v. Art. 8 Abs. 3 BV i.V.m. Art. 3 Abs. 1 und 2 GlG teilweise gut. Die vorinstanzliche Verweigerung von zusätzlichen 0,25 Punkten für die Bewertung der Berufserfahrung bei der Einreihung sei aus der Luft gegriffen und willkürlich. Ob eine diskriminierende Einstufung zu den Vergleichsberufen vorliegt, könne aber erst beurteilt werden, wenn (durch das kantonale Gericht) abschliessend beurteilt ist, in welchem Umfang die Berufserfahrung allenfalls zu einer höheren Bewertung des Kriteriums «Ausbildung und Erfahrung (K1)» bei der Einreihung führt.
iusNet AR-SVR 13.03.2020