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Verfahrensmängel

Parteientschädigung bei einer unrechtmässigen Kündigung wegen Verfahrensmängel

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesgericht hiess im vorliegenden Urteil die Beschwerde einer Angestellten gegen den Entscheid des Kantonsgerichts bezüglich Ablehnung der Parteientschädigung teilweise gut und wies die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurück. Da das kantonale Gericht die Kündigung wegen fundamentaler Verfahrensmängel für rechtswidrig erklärte, sei es nach BGer offensichtlich unhaltbar, dass die Vorinstanz gleichzeitig das Vorliegen grober Verfahrensfehler i.S.v. § 201 Abs. 2 VRG/LU verneinte.
iusNet AR-SVR 20.10.2019