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Unterhaltszulagen

Verfassungsgerichtliche Kontrolle eines kantonalrechtlichen Unterhaltszulagensystems

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die degressive Berücksichtigung aller Kinder bei der Berechnung von kantonalrechtlichen Unterhaltszulagen vor dem Gebot der Rechtsgleicheit standhält. Die Begründung der Vorinstanz, wonach das erste und jedes weitere Kind unterschiedlich hohe Kosten generiere, ungeachtet davon, ob diese Kinder alle in demselben Haushalt leben oder nicht, sei ein ernsthafter sachlicher und vernünftiger Grund für die hier zu beurteilende kantonale Regelung.
iusNet AR-SVR 03.06.2020