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Unterhaltspflicht

Taggeldansatz in der Arbeitslosenversicherung bei einer Unterhaltspflicht gegenüber Kindern gemäss Art. 22 Abs. 2 lit. a AVIG

Rechtsprechung
Arbeitslosenversicherung
In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass in Bezug auf die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern im Sinne von Art. 22 Abs. 2 lit. a AVIG eine absolute Altersgrenze von 25 Jahren gilt und bei über 25jährigen Kindern auch im Einzelfall nicht der höhere Taggeldansatz von 80 % zur Anwendung kommen kann.
iusNet AR-SVR 22.11.2019