iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Unentgeltlichkeitsabrede

Arbeitsvertragliche Qualifikation eines Ausbildungsvertrages

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht stellte fest, dass nach Art. 320 Abs. 2 OR ein Arbeitsvertrag auch dann begründet werden kann, wenn die objektiven Umstände entgegen dem Parteiwillen und schriftlicher Vereinbarung eines «Ausbildungsvertrages» für das Vorliegen eines Arbeitsvertrages sprechen. Die Unentgeltlichkeitabrede sei insofern unbeachtlich, da der Verzicht auf den Lohn den Erwerb einer soliden Ausbildung als Gegenleistung voraussetzt, die vorliegend gefehlt habe.
iusNet AR-SVR 10.10.2019