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therapeutischer Arbeitsversuch

Therapeutischer Arbeitsversuch als verwertbare Arbeitsleistung?

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Eine während eines therapeutischen Arbeitsversuches entrichtete Entschädigung ist vollumfänglich als Lohnfortzahlung (für Krankheit) zu qualifizieren, wenn der Arbeitsversuch an zwei Tagen pro Woche (40%) in leistungsmässiger Hinsicht keine verwertbare Arbeitsleistung im Sinne eines prozentualen Teilzeitpensums der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung darstellt. Der Arbeitnehmer ist daher auch in diesem Zeitraum voll als arbeitsunfähig anzusehen.
iusNet AR-SVR 08.10.2018