Nach der Änderung des 19. Juni 2020 des Bundesgesetz über die Krankenversicherung betreffend der Zulassung von Leistungserbringern, hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am 4. November 2020 das Vernehmlassungsverfahren für die notwendigen Verordnungsänderungen eröffnet. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum Freitag, 19. Februar 2021.